Dipl.-Ing. FH Sabine Jansen Gebäudeenergieberatung
Gebäudeenergieberatung




GEG Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz ist seit dem 1.11.2020 in Kraft

Das Gebäudeneergiegesetz GEG hat die EnEV abgelöst

Der Niedrigstenergiestandard gemäß EU-Gebäuderichtlinie wird eingeführt. Er gilt bereits mit den seit 2016 geltenden Anforderungen der EnEV als eingehalten. Es ist angestrebt das, neben einer sehr guten Gesamtenergieeffizienz, der Energiebedarf von Gebäuden zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt wird. Gebäude der öffentlichen Hand sollen eine Vorbildfunktion haben.

Es wurden neue zusätzliche Primärenergiefaktoren für Heizmedien aus erneuerbaren Energien festgesetzt. Damit kann Biomasse - flüssig oder gasförmig - in der Gebäudebilanz vorteilhafter angerechnet werden. Auch Strom aus erneuerbaren Energien kann besser angerechnet werden.

Ende für Heizöl und Kohle

Mit Heizöl oder Kohle betriebene Kessel sollen bis 2026 außer Betrieb genommen werden. Hier gibt es mehrere Ausnahmeregeln.

Beim GEG gehen verschiedene Faktoren in die Ermittlung der Zielgrösse Jahres-Primärenergiebedarf ein. Der Primärenergiebedarf darf beim Neubau festgelegte Werte (eines sog. Referenzgebäudes) nicht überschreiten.


Energieausweis - Energiepass

Das Wichtigste kurz gefasst:

Neubauten benötigen einen Energieausweis sofort nach Fertigstellung des Gebäudes.

Wird ein Gebäude verkauft, verpachtet oder vermietet ist der Energieausweis zu übermitteln oder spätestens bei der Besichtigung dem Kauf- oder Mietinteressenten vorzulegen.

Es gibt zwei grundsätzliche Energieausweis-Formen nach GEG
Für die meissten Gebäude im Bestand besteht Wahlfreiheit welche Form des Energieausweises gewählt wird.


Energiebedarfsausweis

Energieausweis auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs. Der Energiebedarf wird unter standardisierten Randbedingungen nach Normen berechnet. Von den errechneten Werten können nicht unmittelbar Rückschlüsse auf den tatsächlichen Verbrauch abgeleitet werden. Der berechnete Energieausweis ist die solideste Vergleichsmöglichkeit von Gebäuden untereinander.
Für Neubauten ist die Berechnung aufgrund des Energiebedarfs verpflichtend.
Die meisten kleineren Wohngebäude (kleiner 5 Wohneinheiten) die vor der Wärmeschutzverordnung 1977 ihre Baugenehmigung erhielten müssen für Kauf- und Mietinteressenten ebenfalls einen bedarfsorientierten Energiepass nachweisen.


Energieverbrauchsausweis

Energieausweis auf Grundlage des erfassten Energieverbrauchs. Der Energiepass wird aufgrund der Auswertung der Energieverbräuche mit berechneter Witterungsbereinigung bei bestehenden Gebäuden erstellt. Hier wir ein Klimafaktor berücksichtigt damit Gebäude in kälteren Regionen vergleichbar mit Gebäuden in wärmeren Regionen eingeschätzt sind.


Primärenergiebedarf

Energiemenge, die zur Deckung des Gebäudeenergiebedarfs benötigt wird, unter Berücksichtigung der zusätzlichen Energiemenge, die durch vorgelagerte Prozessketten gebraucht wird. Auch außerhalb des Gebäudes bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der jeweils eingesetzten Brennstoffe. Der Primärenergiebedarf bezieht somit den gesamten Energieaufwand für die Gebäudeenergie ein. Es geht zum Beispiel bei Erdgas oder Heizöl der vergleichsweise geringe Transportaufwand in die Bilanz ein. Im Gegensatz hierzu gehen bei Strom im Mittel ca. 2 Drittel der eingesetzten Primärenergie bei der Erzeugung und dem Transport verloren. Erneuerbare Energien wie z.B. Holzpellets haben einen Sonderbonus da sie als klimaneutral angesehen werden.

Faktoren für die Ermittlung des Primärenergiebedarfs:
  • Gebäudeform und -Gliederung
    Das Verhältnis der Aussenfläche zum Volumen
  • Lüftungswärmeverluste
    Die Luftdichtheit des Gebäudes, insbesondere die Fugendichtheit. Bei Nachweis der Luftdichtheit der Gebäudehülle (Blower-Door Verfahren) verringert sich der rechnerische Anteil für die Lüftungswärmeverluste im Berechnungsverfahren.
  • Wärmedurchgang durch die Gebäudehülle - Transmissionswärmeverluste.
    Es gelten Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz der einzelnen Bauteile, d.h. an die Wärmeisolierung und die Detailausführungen.
    Verstärkter Wärmedurchgang durch Wärmebrücken muss berücksichtigt werden
  • Wärmespeicherfähigkeit der verwendeten Baustoffe
  • Massnahmen wie Transparente Wärmedämmung, Glasvorbauten oder Trombewände
  • Wärmegewinne durch passive Solarenergienutzung - durch die Orientierung der Fenster und die Fensterausführung
  • Sommerlicher Wärmeschutz
  • Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung.
    Der Energiebedarf für die Heizung, Lüftung und für die Trinkwassererwärmung (Brauchwasser).
    Die Lüftungsanlage.
    Die Art der Anlagentechnik und die Effizienz der Anlage.
    Die Qualität des Heizkessels, sein Standort und die Leitungslängen.
    Die Effizienz des Energieträgers.
    Die Anlagenaufwandszahl.
    Energieerzeuger aus Kraft-Wärmekopplung oder erneuerbaren Energien erreichen sehr günstige Anlagenaufwandszahlen.
  • Verluste bei der Verteilung, Speicherung und Wärmeerzeugung
Die Ergebnisse der Berechnungen werden im Energieausweis zusammenfassend dargestellt.




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