Der Niedrigstenergiestandard gemäß EU-Gebäuderichtlinie wird eingeführt.
Er gilt bereits mit den seit 2016 geltenden Anforderungen der EnEV als eingehalten.
Es ist angestrebt das, neben einer sehr guten Gesamtenergieeffizienz, der Energiebedarf von Gebäuden zu einem ganz wesentlichen Teil durch
Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt wird. Gebäude der öffentlichen Hand sollen eine Vorbildfunktion haben.
Es wurden neue zusätzliche Primärenergiefaktoren für Heizmedien aus erneuerbaren Energien festgesetzt. Damit kann Biomasse - flüssig oder gasförmig -
in der Gebäudebilanz vorteilhafter angerechnet werden. Auch Strom aus erneuerbaren Energien kann besser angerechnet werden.
Ende für Heizöl und Kohle
Mit Heizöl oder Kohle betriebene Kessel sollen bis 2026 außer Betrieb genommen werden. Hier gibt es mehrere Ausnahmeregeln.
Beim GEG gehen verschiedene Faktoren in die Ermittlung der Zielgrösse Jahres-Primärenergiebedarf ein.
Der Primärenergiebedarf darf beim Neubau festgelegte Werte (eines sog. Referenzgebäudes) nicht überschreiten.
Das Wichtigste kurz gefasst:
Neubauten benötigen einen Energieausweis sofort nach Fertigstellung des Gebäudes.
Wird ein Gebäude verkauft, verpachtet oder vermietet ist der Energieausweis zu übermitteln
oder spätestens bei der Besichtigung
dem Kauf- oder Mietinteressenten vorzulegen.
Es gibt zwei grundsätzliche Energieausweis-Formen nach GEG
Für die meissten Gebäude im Bestand besteht Wahlfreiheit welche Form des Energieausweises
gewählt wird.
Energiebedarfsausweis
Energieausweis auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs.
Der Energiebedarf wird unter standardisierten Randbedingungen nach Normen berechnet.
Von den errechneten Werten können nicht unmittelbar Rückschlüsse auf den
tatsächlichen Verbrauch abgeleitet werden. Der berechnete Energieausweis ist die solideste Vergleichsmöglichkeit
von Gebäuden untereinander.
Für Neubauten ist die Berechnung aufgrund des Energiebedarfs verpflichtend.
Die meisten kleineren Wohngebäude (kleiner 5 Wohneinheiten) die vor der
Wärmeschutzverordnung 1977 ihre Baugenehmigung erhielten müssen
für Kauf- und Mietinteressenten ebenfalls einen bedarfsorientierten Energiepass nachweisen.
Energieverbrauchsausweis
Energieausweis auf Grundlage des erfassten Energieverbrauchs.
Der Energiepass wird aufgrund der Auswertung der Energieverbräuche mit berechneter Witterungsbereinigung
bei bestehenden Gebäuden erstellt.
Hier wir ein Klimafaktor berücksichtigt damit Gebäude in kälteren Regionen
vergleichbar mit Gebäuden in wärmeren Regionen eingeschätzt sind.