Energieberatung in Utting am Ammersee
Energieberatung Bayern
Dipl.-Ing. FH Sabine Jansen · Energieberatung · Olching
 
     Die EnEV
Energieeinsparverordnung EnEV
Verordnung über energie- sparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagen- technik bei Gebäuden
 
 

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Gebäudeenergieberatung

Der Energieausweis wird schrittweise eingeführt
Das Wichtigste kurz gefasst:

Ist ein Wärmebedarfsausweis für ein Gebäude vorhanden, gilt dieser noch für 10 Jahre nach dessen Ausstellungsdatum.

Wird ein Gebäude verkauft, verpachtet oder vermietet hat der Kauf- oder Mietinteressent ein Recht auf Vorlage des Energieausweises.

Energieausweis Einstufung
Hierfür gelten folgende Fristen:
01.07.2008 Wohngebäude die vor 1966 fertiggestellt wurden

01.10.2008 Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die nicht im Standard mindestens der Wärmeschutzverordnung 1977 sind brauchen einen Energieausweis auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs

01.01.2009 Wohngebäude nach 1966 Baufertigstellung

01.07.2009 Nichtwohngebäude

Es gibt zwei grundsätzliche Ausstell-Möglichkeiten für den Energiepass nach EnEV 2007
Für die meissten Gebäude im Bestand besteht Wahlfreiheit welche Form des Energiepasses gewählt wird.


Energieausweis auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs

Der Energiebedarf wird unter standardisierten Randbedingungen nach Normen berechnet. Von den errechneten Werten können nicht unmittelbar Rückschlüsse auf den tatsächlichen Verbrauch abgeleitet werden.
Für Neubauten ist die Berechnung aufgrund des Energiebedarfs verpflichtend.
Die meisten kleineren Wohngebäude (kleiner 5 Wohneinheiten) die vor der Wärmeschutzverordnung 1977 ihre Baugenehmigung erhielten müssen ab dem 1.10.2008 für Kauf- und Mietinteressenten ebenfalls einen bedarfsorientierten Energiepass nachweisen.


Energieausweis auf Grundlage des erfassten Energieverbrauchs

Der Energiepass wird aufgrund der Auswertung der Energieverbrauche von mindestens 3 Jahren bei bestehenden Gebäuden erstellt. Hier wir ein Klimafaktor berücksichtigt damit Gebäude in kälteren Regionen vergleichbar mit Gebäuden in wärmeren Regionen eingeschätzt sind.


Die Energieeinsparverordnung

Seit 01.10.2009 gilt die EnEV in ihrer aktuellen Fassung


Die EnEV schreibt die Erstellung eines Energieausweises für Gebäude vor.
Bei der EnEV gehen verschiedene Faktoren in die Ermittlung der Zielgrösse Primärenergiebedarf ein. Der Primärenergiebedarf darf beim Neubau festgelegte Werte nicht überschreiten.


Primärenergiebedarf

Stellt die letztlich vom Wärmeerzeuger, Kohle, Gas, erneuerbare Energien, etc., effektiv verbrauchte Energie für das Gebäude dar.

Endenergiebedarf

Stellt die Energiemenge dar, die der Nutzer extern bezieht und bezahlt.

Zusammenhang zwischen Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf bei Gebäuden



Faktoren für die Ermittlung des Primärenergiebedarfs

  • Gebäudeform und -Gliederung
    Das Verhältnis der Aussenfläche zum Volumen
  • Lüftungswärmeverluste
    Die Luftdichtheit des Gebäudes, insbesondere die Fugendichtheit von Fensteranschlüssen
    Bei Nachweis der Luftdichtheit der Gebäudehülle (Blower-Door Verfahren) verringert sich der rechnerische Anteil für die Lüftungswärmeverluste im Berechnungsverfahren der EnEV.
  • Transmissionswärmeverluste
    Wärmedurchgang durch die Gebäudehülle
    Es gelten Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz der einzelnen Bauteile, d.h. an die Wärmeisolierung und die Detailausführungen
    Verstärkter Wärmedurchgang durch Wärmebrücken muss berücksichtigt werden
  • Verluste bei der Verteilung, Speicherung und Wärmeerzeugung
  • Wärmegewinne
    Durch passive Solarenergienutzung
    Durch die Orientierung der Fenster und die Fensterausführung
  • Wärmespeicherfähigkeit der verwendeten Baustoffe
  • Massnahmen wie Transparente Wärmedämmung, Glasvorbauten oder Trombewände
  • Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung
    Der Energiebedarf für die Heizung, ggf. Lüftung und für die Trinkwassererwärmung (Brauchwasser)
    Die Art der Anlagentechnik und die Effizienz der Anlage
    Die Anlagenaufwandszahl
    Die Qualität des Heizkessels, sein Standort und die Leitungslängen
    Die Effizienz des Energieträgers

      Energieerzeuger aus Kraft-Wärmekopplung oder erneuerbaren Energien erreichen sehr günstige Anlagenaufwandszahlen.
  • Sommerlicher Wärmeschutz
    Muss bei Fensterflächenanteilen > 30% der beheizten Gebäudehülle berücksichtigt werden.
Die Planung erhält gegenüber der WschVo 95 grössere Freiheiten. Doch bedingt die EnEV auch einen frühen Einbezug der energetischen Belange in den Planungsprozess. Die Ergebnisse der Berechnungen müssen in einem Energiebedarfsausweis zusammenfassend dargestellt werden.


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